Per Hürdenlauf zu Ladesäulen

Öffentliche AC-Ladesäulen auf PKW-Stellplätzen einer Zahnarztpraxis

Viele Hindernisse und Fallstricke tun sich auf, wenn Ladestationen im öffentlichen oder halböffentlichen Raum aufgestellt werden sollen. Aber gerade dort, wo viele Menschen leben und arbeiten, also im Zielgebiet einer Anreise, sind AC-Ladepunkte immer ein wichtiger Bestandteil einer gut funktionierenden Energiewende. Die im Folgenden dargestellten Widrigkeiten können auch heute noch dazu führen, dass ein Vorhaben, eine Ladeinfrastruktur vor Ort zu erstellen, vollständig scheitern kann. Es ist immer noch sehr viel Sachverstand gefragt, denn den beteiligten Akteuren und Entscheidungsträgern fehlen oft die Informationen, um richtige Schritte einleiten zu können. Die im Folgenden dargestellte Maßnahme hat von der ersten Idee bis zur kompletten Umsetzung insgesamt 6 Jahre benötigt. Trotzdem gab es zwischenzeitlich Zeitdruck.

Das Vorhaben und die Beweggründe
Als E-Auto-Fahrer bemerkte auch ich das Defizit im Ausbau von Ladesäulen vor Ort. Der Rhein-Kreis Neuss liegt im Elektro-Ladenetz-Ranking des VDA Verbandes der Automobilindustrie auf dem 366. Platz. Deshalb wollte ich persönlich hier in Meerbusch-Lank einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem wollte ich einen Anreiz für meine Angestellten geben, indem ich ihnen kostenlosen Strom zum Betrieb von E-Autos anbiete. So kann ich als Arbeitgeber den Weg in eine emissionsfreie Mobilität bei meinen Mitarbeitenden fördern. Drittens wollte ich der nachkommenden Generation eine Perspektive geben und im Klimaschutz aktiv werden. Als älteres Semester bin ich viele Jahre Verbrenner gefahren. Jetzt, als überzeugter Elektroautofahrer, sah ich schon zu oft die verzweifelten Gesichter der letzten Generation, die sich der Unbeweglichkeit älterer Generationen gegenübersah.

Die Planungsphase
Die Phase der genauen Planung darf man nicht unterschätzen. Viele Fragen müssen vorab gestellt und beantwortet werden. Um einen neuen Stromanschluss bei den Stadtwerken zu beantragen, ist ein genauer Lageplan wichtig (Flurstück vom Katasteramt). Später ist es hilfreich, eine 3D-Simulation der Anlage zu erstellen. Grundlage war ein Rendering, um die baulichen Veränderungen innerhalb der Immobilie der Eigentümergemeinschaft für die ausführende Elektrofachfirma und deren Mitarbeiter zu visualisieren.
Woher kommt der Ökostrom? Die Wahl fiel auf einen Neuanschluss. Zum Grundstück, auf dem sich die Ladesäulen befinden, gehört ein Gebäude mit einem Stromanschluss in 100 m Entfernung zu den geplanten Ladesäulen. Im Hausanschlussraum war kein Platz dafür, so dass es auf einen Neuanschluss hinauslief. Die Stadtwerke haben den Anschluss kostengünstig realisiert und nur eine Pauschale berechnet.
Anzahl der Ladepunkte? Insgesamt standen sechs PKW-Stellplätze zur Verfügung, die ich alle elektrifiziert haben wollte.
Wo steht der Zählerschrank? Nach Rückfrage mit dem benachbarten Ärzte- und Apothekerhaus konnten wir uns nicht auf einen Zählerplatz im Kellergeschoss einigen – ein Freiluftschrank musste her.
Ist eine Wandlermessung nötig? Wegen des erhöhten Strombedarfs musste eine Wandlermesseinrichtung eingebaut werden.

Die Genehmigungsphase innerhalb der Eigentümergemeinschaft
Für den Ladepark mit 6 AC Ladepunkten und je 22 kW Leistung war Geduld, Wissen und Ausdauer gefragt. Schon 2016 wurde vom Autor ein Antrag auf Errichtung von Säulen bei der Eigentümergemeinschaft gestellt. Da die Errichtung von Ladesäulen eine erhebliche bauliche Veränderung ist, bedurfte es der Zustimmung der Eigentümer:innen. Dieser Antrag wurde damals in den Eigentümerversammlungen stets abgelehnt. Einzelne Widersacher schrieben sogar direkt an die Immobilienverwaltung, um mein Vorhaben zu stoppen. Das damalige Wohnungseigentumsgesetz von 1951 verhinderte alle Innovationen. Die darin geforderte ‚doppelt qualifizierte Mehrheit‘ war praktisch nie zu erreichen.
Erst durch das 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes wurde endlich der Ausbau der Elektromobilität gefördert. Wohnungseigentümer:innen und auch Mieter:innen haben jetzt einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Dieses neue Gesetz war dann der Durchbruch für mein Vorhaben. Gleichzeitig war der 30.11.2020 der letzte Beantragungstermin für eine 60 prozentige Förderung im Rahmen der Projektförderung ‚Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge‘ der proges.nrw, die bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen war, welche in Nordrhein-Westfalen für die Förderung der Elektromobilität zuständig ist. Einen Tag vorher habe ich den Antrag auf Förderung eingereicht.

Verpflichtender Rückbau von Ladesäulen
Sobald sich Ladestationen im Gemeinschaftseigentum befinden, sind sie gefährdet, denn nicht wenige Eigentümer:innen im Gemeinschaftseigentum glauben immer noch, dass die Elektromobilität eine Übergangslösung sei. Dass tatsächlich Ladesäulen abgerissen und nicht mehr ersetzt werden, habe ich selbst noch vor kurzem erlebt. Meist werden zehn Jahre alte Ladesäulen zurückgebaut, weil Fachleute oder Ersatzteile dafür nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch liefen einige Pachtverträge, in denen ein verpflichtender Rückbau von Ladesäulen nach fünf oder zehn Jahren vereinbart war, ohne Verlängerung einfach ab.
Der Grund dafür ist einfach: Man konnte sich damals nicht vorstellen, dass es mal zu einem Verkaufsverbot für Verbrennerautos europaweit kommen könnte, und dass der Bedarf an Ladesäulen in der Zukunft steigen wird. Die unten abgebildete stillgelegte Ladesäule, wie auch vier weitere Ladepunkte in Heiligenhafen wurden abgerissen und sogar bis heute nicht mehr ersetzt. Verbrennerautos dürfen hier wieder parken, eine Schande für den Kurort Heiligenhafen.

Angebotseinholung und Bewertung
Zurück zu unserem Projekt. Zunächst war es 2021 noch ziemlich schwer, einen Elektriker zu finden, der sich mit öffentlichen Ladesäulen auskennt und sie aufstellen kann. Allgemein war das Wissen um die Ladeinfrastruktur so gut wie noch nicht vorhanden. Immer kann es im Angebot zu Fehlern kommen, die nur ein versierter Kunde aufdecken kann. Das ist mir auch passiert. Hätte ich den Fehler nicht erkannt, wäre es dazu gekommen, dass der Ladepark nur eingeschränkt funktioniert, später verspottet wird und die E-Mobilität weiter krankt.
Am einfachsten ist es, wenn man nur eine einzige Ladesäule mit zwei Ladepunkten aufstellt. Hier kann man nichts falsch machen. Nur die Ladesäulenverordnung und die Eichrechtskonformität sollten hier beachtet werden. Anspruchsvoller, aber wesentlich sinnvoller ist es, wenn mehrere Ladesäulen nebeneinander aufgestellt werden. Dann muss ein intelligentes Lademanagement den Strom auf mehrere Ladepunkte verteilen. Diese Aufgabe übernimmt eine Mastersäule, die mit den Satelliten-Säulen kommuniziert – es wird eine Hierarchie innerhalb der Ladesäulen aufgebaut. Jede Säule könnte den maximalen Strom abgeben. Sind aber viele oder alle Ladepunkte belegt, muss der Strom von der Mastersäule verteilt werden. Die Mastersäule besitzt ein Mobilfunkmodem mit SIM-Karte für die Backend-Anbindung, die Satelliten-Säulen werden über LAN-Kabel mit der Mastersäule verbunden. Dass LAN-Kabel mitverbaut werden, muss beim Tiefbau berücksichtigt werden.
In meinem Fall hatte ich sechs Ladepunkte geplant, die je 22 kW AC-Strom, also Wechselstrom abgeben können. Der limitierende Faktor für die Ladegeschwindigkeit ist heute oft das Auto, in denen meist nur ein 7,2 kW oder 11 kW-Gleichrichter eingebaut ist. Die Autohersteller konzentrieren sich auf eine hohe Gleichstromladung (DC) mit 250 kW und mehr und vernachlässigen somit die AC-Ladung. Ich entschied mich, die maximale Ladeleistung des Ladeparks auf insgesamt 50 kW zu begrenzen. Diese wird bis heute nur selten überschritten.
Das Angebot des Elektrikers lief nach meiner Überprüfung und nach Nachfrage beim Hersteller aber darauf hinaus, dass nicht eine Mastersäule und zwei Satellitensäulen, sondern drei Mastersäulen mit je einem Mobilfunkmodem angeboten wurden. Die Ladesäulen sollten also nicht vernetzt werden und nur einzeln laufen, womit die Ladeleistung jeder einzelnen Säule begrenzt wurde, um in der Summe nicht über 50 kW zu kommen. Der ausländische Hersteller hatte aber längst ein intelligentes Lademanagement und die Vernetzung vieler Satelliten-Säulen im eigenen Land anzubieten. Bis aber die deutschen Behörden die Eichrechtskonformität für ein solches System bauartgemäß genehmigen, kann es Monate oder auch Jahre dauern. Dieser Ladesäulenhersteller war damit vom Tisch. Dem Elektriker war das nicht aufgefallen. Jetzt standen wir unter Zeitdruck, denn die Installation darf nur in einem begrenzten Bewilligungszeitraum stattfinden, sonst geht die gesamte Förderung verloren. Kurzerhand musste ein Ladesäulen-Hersteller gesucht werden, der beides konnte: Eichrechtskonformität und intelligentes Lastmanagement mit kurzfristig verfügbaren Ladesäulen. Die Wahl fiel auf Mennekes amedio Ladesäulen.

Beantragung der Förderung
Der 30.11.2020 war der letzte Beantragungstermin für die 60%ige Förderung. Die Bezirksregierung Arnsberg zeigte sich großzügig: das Vorhaben wurde im April 2021 mit einer Summe von ca. 33.000 Euro bewilligt. Gefördert wurden auch die Kosten für Tiefbauarbeiten, Stromneuanschluss, Schilderanlage, Bodenmarkierung, Rammschutz und Backend. Die Anlage sollte ursprünglich ca. 55.000 Euro kosten; 58.799 Euro hat sie letztlich nach dem Anbieterwechsel gekostet. Aber die Förderstelle bewilligt nur die Fördersumme laut Antrag.

Installieren des neues Stromanschlusses durch die Stadtwerke
Wunschgemäß wurde von den Stadtwerken ein neuer Stromanschluss mit einer Leistung von 50 kW in einem Freiluftschrank erstellt. Er erfolgte von der gegenüberliegenden Straßenseite, was auch günstiger als ein 100 Meter langes Kabel vom Hausanschluss war, der sich ohnehin als zu schwach erwies. Für den Strombedarf brauchte es auch eine Wandlermesseinrichtung, die viel Platz braucht. Die Bereitstellung und Inbetriebnahme erfolgte durch den Netzbetreiber. Der Stromzähler ist ein sogenannter Lastgangzähler mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Die registrierten Werte werden regelmäßig über das Mobilfunkmodem an den Netzbetreiber übermittelt, der sie wiederum zur Rechnungslegung an den Stromanbieter weitergibt.

Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur
Am 1. Juli 2022 war es soweit. Die Ladesäulen nahmen ihren Betrieb auf. Wir meldeten die Inbetriebnahme umgehend der Bundesnetzagentur. Dort erhält man als Ladesäulenbetreiber für öffentliche Ladeinfrastruktur eine Betreibernummer. Der Hersteller Mennekes informiert wichtige App-Anbieter, die als Ladesäulennavigator für Smartphones verfügbar sind, und eine Übermittlung der Echtzeit-Statusinformationen anbieten. Zusätzlich wird es empfohlen, bei GoingElectric.de Bilder und weitere Informationen hochzuladen.

Backend & Abrechnung der Ladevorgänge
Damit der Ladepark immer funktionsfähig bleibt, ist eine fortwährende Kontrolle und Abrechnung nötig. Wenn Störungen an der Ladesäule auftreten, ist zuerst Mennekes der Ansprechpartner. Auf den Ladesäulen ist dafür die Hotline-Telefonnummer von Mennekes angegeben. Bisher gab es so gut wie nie Probleme mit den Säulen. Die Abrechnung übernimmt die Fa. Mennekes Ativo, die einem dafür monatlich 7,95 Euro netto je Ladepunkt berechnet. Die Abrechnungen können mit einer Smartphone- oder iPad-App, oder über eine Webseite am PC verfolgt werden. Hier bot es sich an, ein neues iPad mit in die Fördersumme aufzunehmen, was die Förderstelle problemlos akzeptierte.

Auslastung & infrastruktur & Prognose
Zu Beginn wird so ein Ladepark mitten im Ort als störend empfunden, da Parkraum für Verbrennerautos verlorengeht. Viele Kommentare musste ich mir anhören, z.B. sei ich mit der Größe des Ladeparks weit über das Ziel hinausgeschossen. Der Bedarf sei einfach nicht da.
Patient:innen, die zu unserer Zahnarztpraxis kommen und mit dem E-Auto anreisen, können ihr Auto während des Arztbesuchs mit erneuerbaren Strom laden. Sie können den Ladevorgang mit jeder Ladekarte, aber auch mit der ‚adhoc‘-Funktion mit Paypal oder Kreditkarte starten. Hierzu müssen sie einfach den QR-Code an der Ladesäule scannen und über die angezeigte Webseite den Ladevorgang starten. Dieser Ladepark mit insgesamt sechs Ladeplätzen und je 22 kW Maximalleistung steht nicht nur außerhalb der Praxiszeiten, sondern zu jeder Zeit für alle E-Autofahrer:innen zur Verfügung. Kommen Patient:innen mit einem Verbrenner-Fahrzeug, können sie ebenfalls ausnahmsweise auf den E-Ladeplätzen stehen. Diese Patient:innen geben ihr Nummernschild an der Rezeption an. Wir erteilen ihnen für die Zeit des Besuchs ein Sondernutzungsrecht. Die Ladesäulenplätze haben eine amtliche Beschilderung. Für Ladesäulenblockierer sieht die STVO hier ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro vor.
Inzwischen ist die Auslastung auf bis zu 18,6 % angestiegen. Stets waren Ladepunkte frei gewesen, um weitere Autos laden zu können. Es ist also noch viel Luft nach oben.

Sachbezug für meine Mitarbeiter
Alle unsere Mitarbeiter:innen erhalten kostenfrei Autostrom, der auch steuerfrei ist (§ 3 Nr. 46 Einkommenssteuergesetz). Für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Privatauto oder einen Dienstwagen handelt.

Stress mit der Förderstelle progres.nrw
Verzögerungen während der Bauphase sind immer einzuplanen. Der Bewilligungszeitraum betrug nur ein Jahr. Das hat uns sehr unter Druck gesetzt. Wir mussten Ende 2021 noch auf die finale Zustimmung der Eigentümergemeinschaft warten und von der genehmigten Förderung berichten. Sie konnten es zwar gemäß der Gesetzesänderung nicht mehr ablehnen, beschlossen wurde aber, dass der Eigentümer die Kosten zahlt, der es durchführt. Danach musste alles schnell gehen. Nach dem Anbieterwechsel und der Installation des Stromanschlusses mussten wir viele Wochen auf die Lieferung des Freiluftschrankes warten, da er in Deutschland zunächst nicht lieferbar war. Dann rückte das Ende des Bewilligungszeitraumes näher. Das hätte zur Folge, dass die bewilligte Zuwendung nicht mehr ausgezahlt werden kann, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und der entsprechende Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis nicht vorliegt. Darauf wies uns die Förderstelle per Mail hin. Wir machten der Förderstelle klar, dass nicht wir an der Verzögerung Schuld wären. Schließlich sei schon der Stromanschluss fertig und die Ladesäulen und der Zählerschrank würden in Kürze folgen. Das Land NRW hat uns dann eine Frist bis zum 31.7.2022 gesetzt. Kann diese nicht eingehalten werden, geht die Förderung verloren, keine Nachverhandlung, keine Verlängerung.
Wir wurden rechtzeitig fertig, am 1.7.2022 gingen die Säulen in Betrieb. Wir reichten die Rechnungen bei der Förderstelle in Arnsberg ein. Mehr als fünf Monate lang hörten wir nichts. Dann, am 22.12.2022, schrieb die Förderstelle, dass verpflichtende Nebenbestimmungen für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur nicht eingehalten wurden: die Bodenmarkierung mit dem Sinnbild ‚PKW mit Ladestecker‘ sei viel zu klein. Die progres.nrw akzeptiere die Bodenmarkierung nicht, halte die Fördersumme komplett zurück und forderte bis zum 18.1.2023 eine Nachbesserung. Über den Jahreswechsel war kein Handwerker zu haben. Wir haben deshalb an einem Samstag die größere Bodenmarkierung selbst aufgemalt. Doch die Förderstelle war noch nicht zufrieden. Sie monierten, dass eine weitere Nebenbestimmung nicht eingehalten würde. Bei uns könne nur von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr geladen werden. Ein Schriftwechsel ging hin und her. Ich informierte sie darüber, dass die auf den Schildern angegebene Zeit sich nur auf die Parkscheibenpflicht bezieht, laden könne man dort Tag und Nacht! Schließlich haben sie doch alles akzeptiert. Der Zuwendungsbescheid kam.

Fazit
Mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur wird eine Investition in die Zukunft geschaffen. Natürlich würde ich es wieder machen. Denn nach dem Henne-Ei-Prinzip ist es besonders wichtig Lademöglichkeiten aufzubauen. Wo auch immer. Es wird wohl jetzt und in Zukunft nicht mehr eine so hohe Förderung geben. Die Fördersummen sinken in letzter Zeit stetig. Dadurch dauert die Amortisation länger. In unserem Fall ist die Amortisation in circa drei Jahren abgeschlossen. Wir sind noch auf einem langen Weg bis zur emissionsfreien Mobilität.

Der Autor:


Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen 23. Ausgabe des T&Emagazins.

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